Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, konnten Ende Februar 2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung der KfW (458) stellen. Voraussichtlich ab Mai können auch Förderanträge von Privatpersonen für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden) beantragt werden. Im Folgenden eine Übersicht der Förderungen:
Die Grundförderung und die verschiedenen Boni lassen sich bis zu einem Fördersatz von maximal 70 % miteinander kombinieren. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Webseite der KfW oder bei einem Fachbetrieb in der Nähe, zu finden unter www.elektrobetrieb-finden.de
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