17.09.2024

Damit der Betriebsinhaber nicht in die Röhre schaut: Fortbildungsinvestitionen absichern

Ein neues ZVEH-Merkblatt informiert darüber, wie sich Kosten für Mitarbeiter-Fortbildungen über eine Rückzahlungsabrede absichern lassen.

Die E-Handwerke stehen vor großen Herausforderungen: Sie müssen die Energiewende stemmen und ihre Beschäftigten fit für Zukunftstechnologien wie Photovoltaik, Wärmepumpen, Speicher und Energiemanagementsysteme machen. Denn künftig braucht es vermehrt Handwerker, die regenerative Energiesysteme planen, errichten, vernetzen, warten und reparieren können. Dem steigenden Bedarf an qualifiziertem Personal steht der demografische Wandel gegenüber, der die Akquise dringend benötigter Fachkräfte erschwert.

Fortbildungen kommt daher künftig eine wichtige Rolle zu. Das gilt insbesondere in den dynamischen und gefahrgeneigten E-Handwerken mit ihrem hohen Qualifizierungsbedarf. Denn Fortbildungen sind gleich aus mehreren Gründen unverzichtbar: Sie bereiten Arbeitnehmer/-innen auf den Umgang mit Zukunftstechnologien vor und sichern so auch die Innovationskraft der Betriebe. Gleichzeitig lassen sich Fortbildungen auch für die Akquise neuer Fachkräfte nutzen – gerade bei der jüngeren Generation.

Doch wie lässt sich für Arbeitgeber sicherstellen, dass das im Rahmen einer – zum Teil sehr kostspieligen und zeitaufwändigen – Fortbildung erworbene Know-how für den Betrieb möglichst lange nutzbar bleibt? Um das Risiko einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während oder im direkten Anschluss einer Fortbildung zu reduzieren, hat er die Möglichkeit, in Fortbildungsvereinbarungen eine (teilweise) Rückzahlungspflicht für seine aufgewendeten Kosten aufzunehmen, sollten die Beschäftigten binnen einer festgelegten Zeitspanne den Betrieb verlassen. Auch wenn der Arbeitgeber qualifizierte Mitarbeiter verliert, kann er auf diese Art doch wenigstens seine Investitionen in deren Know-how amortisieren.

Hilfestellungen, wie solche Verträge aussehen können, bietet ein neues Merkblatt des ZVEH. Die 10-seitige Handreichung dient Elektro-Innungsfachbetrieben als Formulierungshilfe für eine vertragliche Fortbildungsvereinbarung in Form einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse gilt: Hier muss die Formulierungshilfe wegen der regional unterschiedlichen tarifvertraglichen Regelungen unter Umständen angepasst werden.

Das Merkblatt steht Elektro-Innungsbetrieben in der Rubrik „Hilfestellungen / Musterformulierungen“ -> „Arbeitsrecht“ zum Download bereit.

Quelle: ZVEH