03.03.2020

Der „gelbe Schein“ weicht der elektronischen Krankmeldung

Ab 2021 soll die vom Arzt ausgestellte Krankmeldung auf dem Papier durch eine digitale Bescheinigung ersetzt und vom Arzt direkt an die Krankenkasse übermittelt werden.

Ab 2021 soll die vom Arzt ausgestellte Krankmeldung auf dem Papier durch eine digitale Bescheinigung ersetzt und vom Arzt direkt an die Krankenkasse übermittelt werden. Das Einreichen des Formulars beim Arbeitgeber entfällt demnach in Zukunft. Diese Neuerung verabschiedete im vergangenen Jahr der Deutsche Bundestag im Zuge eines umfangreichen Gesetzespakets zum Bürokratieabbau. Die Vereinfachung des neuen Verfahrens schont gleichzeitig die Umwelt: Bei Bundesweit insgesamt 77 Millionen gelben Scheinen im Jahr kommen rund 230 Millionen Zettel zusammen, die zukünftig eingespart werden.

Ab dem nächsten Jahr übermittelt die Krankenkasse im zweiten Schritt die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ebenso elektronisch an den jeweiligen Arbeitgeber und informiert ihn über Beginn und Dauer des Arbeitsausfalls. Dass die neu geplante Neuregelung bezüglich der Praxissoftware funktioniert, beweist ein Pilotprojekt der Techniker Krankenkasse (TK), an dem sich bundesweit 600 Ärzte bereits beteiligten. Nach einer Übergangsphase ist somit der „gelbe Schein“ zukünftig definitiv Geschichte. Natürlich bleibt der Ablauf bei einer Krankmeldung gleich: Der Arbeitsnehmer ist verpflichtet, sich weiterhin bei seinem Arbeitgeber per Telefon, E-Mail oder sogar per SMS oder WhatsApp, krankzumelden.

Immer wieder taucht die Frage auf: Darf man arbeiten, obwohl man noch krankgeschrieben ist?

Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Prinzipiell ist man sogar verpflichtet, seine Arbeit wiederaufzunehmen, wenn man wieder gesund ist. Der Arbeitgeber kann, unabhängig von der Aussage eines Arztes, frei entscheiden, ob er zur Arbeit geht oder nicht. Nichtsdestotrotz haben allerdings Arbeitgeber die Fürsorgepflicht, andere Mitarbeiter vor der Ansteckungsgefahr oder anderen Gefahren zu bewahren. Er entscheidet in dem Fall, ob ein krankgeschriebener Mitarbeiter wirklich einsatzfähig ist oder ob es besser ist, vollständig zu genesen.

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