Die Förderung zielt auf das sogenannte solare Laden ab und gilt als Kombiförderung für:
Maximal gilt ein Zuschuss von 10.200 Euro für das Vorhaben (bei einer Wallbox mit bidirektionaler Ladefähigkeit) bzw. 9.600 Euro bei einer Wallbox ohne die bidirektionale Ladefähigkeit. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, ist keine Förderung möglich. Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
Der Kreis der Antragsberechtigten ist enge gefasst: Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen sowie ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt haben. Das dürfte der erste Knackpunkt sein.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kunden Ihre LIS- oder PV-Aufträge jetzt verschieben wollen: die Förderung muss vorab bei der KfW beantragt werden, bevor für eine Ladestation, eine PV-Anlage oder einen Batteriespeicher bereits Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Erst mit der Zusage seitens der KfW (also erst ab dem 26. September 2023) können Ladestation, PV-Anlage und der Batteriespeicher bestellt und die Installation beauftragt werden.
Explizit von der Zuschussförderung ausgenommen sind:
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist ebenfalls nicht möglich.
Weitere Informationen, u.a. eine Liste der förderfähigen Wallboxen gibt es bei der KfW unter: Kfw-Zuschuss: Solarstrom für Elektroautos (442)
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