Die pädagogischen Konzepte haben sich weiterentwickelt und prototypische Organisationsformen wie sogenannte „Lerncluster“ und „offene Lernlandschaften“ hervorgebracht, die einerseits offene und flexible Raumnutzungen ermöglichen und die andererseits von dem Regelfall, der den Vorschriften bisher zugrunde lag, erheblich abweichen. Diese sind nun in der neuen Richtlinie mit dem Oberbegriff „Lernbereiche“ eingegangen.
Änderungen der Richtlinien mit Auswirkungen auf die Tätigkeiten der E-Handwerke betreffen insbesondere die Rauchableitung und die Sicherheitsbeleuchtung.
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