Für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeugen (LHLF; 2,8 – 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, zGG) gibt es bis zu 3.600 Euro und für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeugen (SHLF; 3,5 – 7,5 t zGG) bis zu 4.800 Euro Zuschuss zu den System- und Einbaukosten. Wie bisher gilt auch weiterhin in allen Gewichtsbereichen eine maximale Förderquote von 80% der Kosten.
Detail-Informationen finden Sie hier im Netz:
ZDH-Themenseite „Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen"
Website der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) zum Förderprogramm
Förderanträge sind bis zum 29. Februar 2020 bei der BAV (www.bav.bund.de) einzureichen.
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@kh-bielefeld.de oder rufen Sie uns an: (05 21) 5 80 09-0