Der Fachverband hatte in zurückliegenden Veranstaltungen und Publikationen zur PV-Pflicht-Verordnung Baden-Württemberg informiert.
Informationen des Umweltministerium Baden-Württemberg zur PV-Anlagen-Pflicht
Seit dem 1. Januar 2022 besteht bei Neubauten im Nichtwohnbereich und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Seit dem 1. Mai 2022 gilt dasselbe für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 wird die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant.
Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen. Die häufigsten dieser Fragen beantwortet das Umweltministerium über eine FAQ-Liste.
Zum Einstieg in das Thema gibt ein Flyer des Umweltministeriums einen ersten Überblick.
Weiterführende Fragen zur Umsetzung der PV-Anlagenpflicht können an die Technische Beratungsstelle des Fachverbandes gerichtet werden.
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