Bislang gestattete die EU Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber in Lampen. Das ist inzwischen nicht mehr notwendig, weil sich effiziente und schadstoffarme LED-Lichtquellen in der Allgemeinbeleuchtung durchgesetzt haben. Die EU-Gesetzgebung verbietet
- zum 25.02.2023 das Inverkehrbringen von Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel,
- zum 25.08.2023 das Inverkehrbringen von T5- und T8-Leuchtstofflampen.
Nach diesen Stichtagen dürfen Lagerbestände noch verkauft und die Produkte weiter genutzt werden – jedoch in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Quelle: www.licht.de
Derzeit können Leuchtstoffröhren aus den Städten des Altkreis Siegen kostenfrei bei der
Siegerländer Recycling-Werkstatt
Eisenhüttenstraße 28
57074 Siegen
abgegeben werden.
viele Antworten finden Sie bereits unter https://www.licht.de
Weitere Infos auch unter https://www.mainova.de
sowie https://www.trilux.com
Zu Fördermöglichkeiten haben wir nachstehende Informationen für Sie:
Beleuchtungsanlagen werden hauptsächlich bei Nichtwohngebäuden und kommunalen Anlagen gefördert. Die anhängende Broschüre von der Fa. Regiolux beschreibt die Programme wie folgt:
In der Broschüre gibt es Tipps und Berechnungen, welche Einsparung durch den Wechsel zu einer zeitgemäßen LED-Beleuchtung möglich ist, beispielsweise 76 Prozent an Energie und damit Unterhaltskosten. Gleichzeitig können Zuschüsse durch die BEG-Förderung für die Sanierung genutzt werden.
Siehe auch:
https://www.klimaschutz.de
Aktuelle Förderungen sind unter der Datenbank
https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi
abrufbar.
Für Beleuchtung ergeben sich nachfolgende Ergebnisse:
https://tool.energy4climate.nrw
Mit freundlichen Grüßen von der Elektro-Innung Siegen
Obermeister
Bernd Elter
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