Ab dem zweiten Halbjahr 2022 müssen auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen (Übergabe erfolgt im Ladengeschäft, bspw. Papiertüten) den formalen Prozess der Online-Registrierung erledigen. Dies gilt selbst dann, wenn die Registrierung der im E-Handwerksbetrieb ausgegebenen Serviceverpackungen bereits durch deren Vorvertreiber erfolgte - was in aller Regel der Fall ist.
Weiterführende Informationen und Erklärfilme unter Serviceverpackungen (verpackungsregister.org)
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