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Das Land NRW stellt für öffentlich zugängliche Schnelladepunkte und größere Ladeparks 10 Mio. Euro als Förderung zur Verfügung, Antragsfrist ist der 30.06.2022.
Ziel der Förderung ist es, Schnelllademöglichkeiten vor allem dort zu schaffen, wo sich Bürgerinnen und Bürger ohnehin aufhalten und ihr Fahrzeug abstellen – etwa auf bestehenden Parkflächen vor Supermärkten, Einkaufszentren, Schwimmbädern oder Fitnessstudios.
Gefördert werden Schnell-Ladehubs mit mindestens vier fest installierten Schnell-Ladepunkten mit folgenden Kriterien:
Antragszeitraum
Das Förderkontingent ist auf die Regierungsbezirke in NRW mit folgendem Schlüssel aufgeteilt worden:
Antragsberechtigte
Umfassende Informationen rund um das Thema Elektromobilität für Privat, Gewerbe und Kommunen sowie Fördermaßnahmen auf Bundes-/Landesebene finden Sie auf der Webseite von ElektroMobilität NRW.
Quelle: FEH NRW